Neue Vorschriften zum Verkauf von Hanfblüten in Österreich

Neue Vorschriften zum Verkauf von Hanfblüten in Österreich

Veröffentlicht auf: 14/03/2025

Getrocknete Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0,3% wurden kürzlich als keine Suchtgift eingestuft und daher entschieden, dass sie ebenfalls dem Tabakmonopolgesetz unterliegen

Seit dem neuen Jahr wurden in Österreich neue Gesetzgebungen für CBD-Blüten eingeführt.

Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Hanfshops – sowohl auf stationäre Geschäfte als auch auf Online-Shops – in Österreich sowie in anderen Ländern, die nach Österreich exportieren.

 

In diesem Artikel wird detailliert erklärt, worum es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs geht, welche Folgen sie für Cannabis-Verkäufer und Konsumenten hat und weitere Informationen zum Handel mit CBD-Blüten.

 

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Ein kurzer Blick auf die rechtliche Lage des Hanfblütenverkaufs in Österreich

Bis Dezember 2024 gehörten CBD-Blüten zu der Kategorie von Hanfprodukten wie CBD-Hasch, Extracts und Öle, aber seit dem ersten Monat von 2025 haben sich einige Regeln bezüglich der getrockneten Blüten geändert.

In Österreich sind CBD-Blüten legal, wenn sie weniger als 0,3 % THC enthalten. Der gleiche Prozentsatz von Cannabis ist auch in vielen anderen europäischen Ländern legal. 

Diese Länder sind Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Spanien, Portugal, Polen und die Schweiz, obwohl sie nicht Teil der Europäischen Union ist, aber ein deutschsprachiges Land ist. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vorschriften von Land zu Land und sogar innerhalb einzelner Jurisdiktionen variieren können. Einige Länder erheben zusätzliche Einschränkungen für den Verkauf oder die Verwendung von CBD-Blüten, daher ist es immer ratsam, die spezifischen lokalen Gesetze zu überprüfen.

Getrocknete Hanfblüten wurden als nicht Suchtgift eingestuft, weil sie mit Tabak in Zigaretten gemischt werden und keine psychoaktiven Wirkungen verursachen.

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Die Entscheidung mit Hanfblüten vom Verwaltungsgerichtshof in Österreich

Seit dem 29. Januar 2025 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine wichtige Entscheidung getroffen, die Rechtsfolgen für Konsumenten und vor allem Verkäufer von Cannabis haben.

Das Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Österreich ist das höchste Verwaltungsgericht des Landes. Es ist das Gericht, das sich mit der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verwaltungsentscheidungen befasst. Insbesondere interpretiert und wendet der VwGH Verwaltungsrecht an, einschließlich Fällen, die das Steuerrecht, die Handelsregulierung und andere administrative Angelegenheiten betreffen.

Dem Verkauf von CBD-Blüten gegenüber hat das VwGH klargestellt, dass getrocknete Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent nicht als Suchtmittel gelten. Demnach sind CBD-Blüten der Tabaksteuer unterworfen. 

Diese Hanfblüten fallen somit unter das Tabakmonopolgesetz, das den Verkauf solcher Produkte ausschließlich in Trafiken erlaubt. Hanfshops sind davon ausgeschlossen, und der Verkauf über Automaten ist ebenfalls verboten. 

CBD Gras dürfen ausschließlich in autorisierten Tabaktrafiken verkauft werden. Andere Arten von Geschäften, wie Restaurants oder Tankstellen, sind jedoch auch erlaubt, nur wenn sie die Produkte von autorisierten Tabakgeschäften gemäß § 40 TabMG 1996 (Gastgewerbe, Erwerb von Tabakwaren bei Trafiken) gekauft haben.

Sehen wir uns nun weitere Vorschriften im Detail an.

Strafen und Informationen für Konsumenten von CBD-Blüten

Der Konsum von Hanfblüten mit weniger als 0,3 % THC und von anderen Produkten wie CBD-Ölen, Cremes, Salben, die daraus abgeleitet sind, ist in Österreich nicht verboten. 

Jedoch kann der Kauf von CBD Blüten mit weniger als 0,3% THC bei nicht autorisierten Händlern, wie Hanfshops, die keine Trafiken sind, rechtliche Konsequenzen haben. 

Um Strafen zu vermeiden, sollten Konsumenten nur bei offiziellen Verkaufsstellen, den lizenzierten Trafiken, kaufen

Zudem ist es wichtig, sich über die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die Auswirkungen der Tabaksteuer auf die Verfügbarkeit und den Verkauf von CBD-Blüten zu informieren. Bei Unsicherheiten können die zuständigen Behörden, wie das Zollamt, weiterhelfen.

Preiserhöhung beim Verkauf von CBD-Blüten in Österreich

Ab sofort unterliegen Hanfblüten (mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3%) einer Tabaksteuer von 34%, was voraussichtlich zu höheren Preisen für die Endverbraucher führen wird. 

Die Händler sind verpflichtet, diese Steuer in den Verkaufspreis zu integrieren. Das bedeutet, dass der Preis für den Kauf legaler Hanfblüten steigen wird, da die zusätzlichen Steuerkosten auf die Endkunden umgelegt werden. Insbesondere für regelmäßige Käufer solcher Produkte wird dies zu höheren Ausgaben führen. 

Händler müssen diese Steuer in ihren Preisen berücksichtigen, was die Kosten in physischen Geschäften sowie in Online-Shops erhöhen dürfte.

Zeitrahmen für die Genehmigung als Großhändler und Preisfestlegung für Tabakprodukte

Großhändler dürfen CBD-Blüten verkaufen, müssen jedoch bestimmte rechtliche und steuerliche Anforderungen erfüllen.

Die Dauer der Erteilung einer Großhandelsgenehmigung nach § 6 TabMG 1996 hängt von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. 

Bevor die Genehmigung als Großhändler erteilt werden kann, ist außerdem eine Genehmigung als Steuerlager oder registrierter Empfänger gemäß den Bestimmungen des Tabaksteuergesetzes 2022 erforderlich. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, kann der Großhändler Tabakprodukte im Rahmen des Monopols vertreiben. 

Gemäß § 9 TabMG 1996 legt der Großhändler die Preise für diese Produkte fest und muss sie dem Bundesministerium für Finanzen schriftlich mitteilen. Diese Preise müssen mindestens fünf Werktage nach der Bekanntgabe auf der elektronischen Plattform des Bundes veröffentlicht werden. 

Der Verkauf von Tabakprodukten durch den Großhändler an die Tabaktrafiken ist erst nach der Veröffentlichung der Preise erlaubt. Tabaktrafiken dürfen die Produkte ausschließlich zu den veröffentlichten Preisen verkaufen, und der Verkauf zu abweichenden Preisen ist vor der Veröffentlichung des neuen Preises verboten.

Bild der Flagge Österreichs

Änderungen bei Hanfblüten Werbung

Mit der neuen Gesetzgebung zum Tabakmonopol unterliegen auch Hanfblütenprodukte, die als rauchbare Produkte betrachtet werden, strengen Werbebeschränkungen.

Die Werbung für diese Produkte wird künftig wie für alle andere Rauchprodukte stark reguliert. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass Verbraucher eine geringere Präsenz von Werbung oder Promotionsaktionen für Hanfblüten in den Medien oder in Verkaufsstellen bemerken. 

Diese Einschränkungen könnten den Zugang der Konsumenten zu Informationen über diese Produkte verringern und die Sichtbarkeit der Hanfprodukte in öffentlichen oder kommerziellen Werbekanälen reduzieren. 

Händler und Produzenten müssen sich an die neuen Vorgaben halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden, was zu einer Veränderung der Vermarktungsstrategien führen wird.

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Zum Schluss

Abschließend ist es wichtig, sich über die neuen Vorschriften zum Verkauf von Hanfblüten und die Tabaksteuer in Österreich zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. 

Für weitere Details kannst du den offiziellen Artikel des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen einsehen.

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